Wann tritt die Steuer in Kraft?
Ab dem 1. Januar 2022 muss für Einwegverpackungen und Einwegbesteck nach § 1 der Satzung Verpackungssteuer bezahlt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 muss für Einwegverpackungen und Einwegbesteck nach § 1 der Satzung Verpackungssteuer bezahlt werden.