Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Im Juli 2017 hat die Universitätsstadt Tübingen die „Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet.
Die Europäische Gleichstellungs-Charta ist eine wichtige Impulsgeberin für die kommunale Gleichstellungspolitik. Mit der Unterzeichnung der Charta hat die Universitätsstadt Tübingen folgende Grundsätze anerkannt:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
- Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
- Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
- Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
- Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.