Förderung
Der Gemeinderat hat am 29. April 2021 den Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern beschlossen. Damit will die Stadt Gleichstellung in sämtlichen Bereichen kommunalpolitischen Handelns durchsetzen.
Im Sinne des Tübinger Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert die Stabsstelle Vereine und Projekte,
- die Geschlechterstereotype hinterfragen und die Vielfalt von Lebensweisen und Lebensentwürfen sichtbar machen,
- die dazu beitragen, geschlechtsbezogene Benachteiligungen und Diskriminierungen im Bildungs-, Erwerbs-, Vereins- und öffentlichen Leben zu überwinden,
- die zum Empowerment von Personen mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer sexuellen Orientierung beitragen,
- die soziale und politische Teilhabe von Mädchen und Frauen, insbesondere aus benachteiligten oder marginalisierten Bevölkerungsgruppen, fördern,
- die Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegenwirken und Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten.
Diese Liste ist nicht abschließend.