Geschlechtsbezogene Gewalt
Frauen sind überproportional häufig und in deutlich schwerwiegenderem Ausmaß von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen als Männer. Auch Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten und nicht-heterosexueller Orientierung erleben Beziehungsgewalt und sexualisierte Gewalt. Geschlechtsbezogene Gewalt ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Mit Gewalt sollen Frauen daran gehindert werden, sich frei und selbstbestimmt zu entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die sogenannte Istanbul-Konvention), die im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, hat für die Universitätsstadt Tübingen daher hohe gleichstellungspolitische Priorität.
Die Stabsstelle Gleichstellung und Integration moderiert gemeinsam mit dem Landkreis Tübingen die Vernetzung intervenierender Akteur_innen am Runden Tisch Tübinger Interventionsprojekt gegen häusliche und sexualisierte Gewalt (T.I.P.). In Abstimmung mit dem Landkreis fördert sie niedrigschwellige, spezialisierte Beratungsangebote sowie Gewaltpräventionsarbeit. Als Kooperations- oder Förderpartnerin initiiert und unterstützt sie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Kampagnen gegen geschlechtsbezogene Gewalt.