Tübinger Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Mit der Unterzeichnung der EU-Charta hat sich die Stadtverwaltung dazu verpflichtet, in einem breiten Beteiligungsprozess einen lokalen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten. Der erste Tübinger Aktionsplan wurde am 29. April 2021 vom Gemeinderat einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen. Der Plan legt priorisierte Handlungsfelder, Ziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Ressourcen zur Umsetzung fest.
Die Leitziele kommunaler Gleichstellungspolitik im Zeitraum 2021 bis 2024 sind:
- Arbeit fair_teilen! Chancengleichheit von Männern und Frauen im Erwerbsleben durchsetzen und eine partnerschaftliche Aufteilung privater Sorgearbeit ermöglichen
- Macht fair teilen! Auf gleiche kommunalpolitische und bürgerschaftliche Beteiligungschancen von Frauen und Männern hinwirken
- Selbstbestimmt und gewaltfrei leben! Geschlechtsbezogener Gewalt vorbeugen und Betroffenen zeitnah Schutz und Unterstützung bieten
- Vielfalt anerkennen! Sexismus und Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung bekämpfen
- Gleiche Chancen auf ein Zuhause! Den Zugang zu geeignetem Wohnraum und zum sozialen Leben im Stadtteil für alle Bevölkerungsgruppen fördern
- Fair planen und fair teilen: Sozialplanung und Fördergrundsätze für Vereine und Projekte gleichstellungsorientiert ausrichten
Insgesamt 45 Maßnahmen, die sich an den genannten Zielen ausrichten, sollen laut Plan umgesetzt und evaluiert werden. Ende 2024 soll der erste Tübinger Gleichstellungsbericht vorgelegt werden.