Projektzuschüsse
Die Stabsstelle Gleichstellung und Integration fördert aus ihrer Kostenstelle „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in begrenztem Ausmaß auch externe Projekte. Freie Träger, Vereine und Initiativen können für zeitlich befristete Einzelprojekte in der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit Projektzuschüsse beantragen. Projektanträge müssen rechtzeitig vor Beginn des Projekts bei der Stabsstelle gestellt werden. Es gibt für die Antragstellung keine vorgegebenen Fristen. Projektzuschüsse sind Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. Die Verwaltung (Stabsstelle, Oberbürgermeister) entscheidet über Projektzuschüsse. Grundlagen der Antragsstellung sind die beigefügten Förderrichtlinien für Gleichstellungsprojekte.
Formulare und Merkblätter
- Förderrichtlinien für Projekte im Bereich Gleichstellung
- Merkblatt Antragswesen für Projektzuschüsse
- Antrag auf Projektzuwendung bis 1000 Euro
- Antrag auf Projektzuwendung über 1000 Euro
- Ausschreibung für Projekte der Bereitstellung von Kondomen und Lecktüchern
- Projektzuschuss Gleichstellung und Integration, Kosten- und Finanzierungsplan