Projektzuschüsse
Die Stabsstelle Gleichstellung und Integration fördert aus ihrer Kostenstelle „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in begrenztem Ausmaß auch externe Projekte. Freie Träger, Vereine und Initiativen können für zeitlich befristete Einzelprojekte in der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit Projektzuschüsse beantragen. Projektanträge müssen rechtzeitig vor Beginn des Projekts bei der Stabsstelle gestellt werden. Es gibt für die Antragstellung keine vorgegebenen Fristen.
Projektzuschüsse sind Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. Die Verwaltung (Stabsstelle, Oberbürgermeister) entscheidet über Projektzuschüsse. Grundlagen der Antragsstellung sind die beigefügten Förderrichtlinien für Gleichstellungsprojekte.
Anträge
- Projektzuschüsse unter 1.000 Euro kann man beantragen:
www.umfrageonline.com/c/projektunter1000 - Projektzuschüsse über 1.000 Euro kann man online beantragen:
www.umfrageonline.com/c/projektueber1000
Sollten bei der Bearbeitung des Online-Formulars Probleme auftreten, wenden Sie sich gerne an zuschuss.vielfalttuebingen.de und wir helfen Ihnen weiter.