Vereinszuschüsse
Gemeinnützige Vereine, deren Vereinszweck es ist, geschlechtsbezogener Diskriminierung entgegenzuwirken und ein geschlechtergerechtes Miteinander zu fördern, können bei der Stabsstelle einen Zuschussantrag für Ihre Vereinsarbeit stellen. Die Zuschussanträge müssen bis spätestens 15. Juli jeweils für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Für Vereine, die bisher nicht gefördert wurden und die einen Zuschussantrag stellen möchten, empfiehlt sich vorab die Kontaktaufnahme mit der Stabsstelle.
Zuschüsse dienen der Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins. Vereinszuschüsse sind Freiwilligkeitsleitungen der Stadt. Grundlage der Antragsstellung sind die städtischen Förderrichtlinien. Der Gemeinderat entscheidet über Vereinszuschüsse.
Formulare und Merkblätter
Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine und freie Träger