Lärmaktionsplan in Tübingen
Am 26. Oktober 2023 hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen den Lärmaktionsplan für Tübingen beschlossen. Mit vielen einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenkonzept, wie
- Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Stadtzentrum und auf 40 km/h auf den Durchgangsstraßen (B 27, B 28, L 1208, K 6900),
- Beibehaltung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Stadtzentrum und auf der B 296 Ortsdurchfahrt Tübingen-Unterjesingen,
- Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen im Rahmen von anstehenden Fahrbahnsanierungen,
- Förderprogramm für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen,
- Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 296,
- Umstellung von Bussen auf Elektroantrieb,
- Ortsumfahrungen
- B 27 (Schindhaubasistunnel)
- B 296 (Umfahrung Unterjesingen),
- Radschnellwegen
soll eine Minderung des Straßenlärms erreicht werden. Durch die beschlossenen Maßnahmen werden laut Berechnung tagsüber 1.550 Personen von Lärm im gesundheitsgefährdendem Ausmaß entlastet – nachts sogar 3.238 Personen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich nicht nur an den Zielen der Lärmminderung, sondern sind auch mit Maßnahmen anderer Konzepte, insbesondere des Luftreinhalteplans und des Klimaschutzprogramms, abzustimmen. Ziel ist es, in der Stadt Bedingungen zu schaffen, die zu einer guten Umweltsituation führen. Die Belastung der Luft mit Luftschadstoffen und die Belastung der Menschen mit Lärm sind spürbar zu vermindern. Außerdem ist das vom Gemeinderat beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zugrunde zu legen.
Weitere Informationen
- Lärmpegelwerte und Auswirkungen von Maßnahmen
- Karten der Maßnahmen- und Zusatzbereiche mit Darstellung der Auswirkung von bestimmten Maßnahmen
- Änderung Anzahl Betroffener aufgrund von lärmmindernden Maßnahmen
- Tempi klassifizierte Straßen im Lärmaktionsplan
- Vorlage 29/2021
- Vorlage 171/2023
- Vorlage 171b/2023
- Vorlage 171c/2023
- Vorlage 171d/2023
- Vorlage 171e/2023