Die Stadt wertschätzt Vielfalt in ihrer Beschäftigtenstruktur
Die Stadt wertschätzt Vielfalt in ihrer Beschäftigtenstruktur
Dienstvereinbarungen zu unterschiedlichen Beschwerdeverfahren (zu Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing, Konflikten) werden er- und überarbeitet.
Alle Führungskräfte werden verbindlich zum Thema Konfliktlösung und Schutz vor Mobbing geschult. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist Teil dieser Pflichtschulung. Die Schulungen stehen auch interessierten Beschäftigten offen.
Eine verwaltungsinterne AGG-Kommission entwickelt Formate zur Aufklärung der Beschäftigten über ihr Recht, sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen (AGG). Sie fungiert auch als AGG-Beschwerdestelle und berät Beschäftigte im Falle von Diskriminierung. Sie nimmt Beschwerden auf, prüft diese und erarbeitet Vorschläge für Interventionsmaßnahmen des Arbeitgebers.