Was ist die Grundsteuerreform?
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Die bisherige Bewertung nach den veralteten Einheitswerten ist demnach verfassungswidrig. Alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mussten neu bewertet werden. Eigentümer_innen mussten hierzu über eine Steuererklärung beim Finanzamt Angaben zu ihrem Grundstück machen. Danach bekamen sie einen Bescheid vom Finanzamt, in dem der neue Grundsteuerwert und der sogenannte Steuermessbetrag festgesetzt wurden. Die Reform gilt ab 1. Januar 2025.