Welche Änderungen bringt die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg mit sich?
Die Länder können vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz. Bei der Grundsteuer B kommt das „modifizierte Bodenwertmodell" zum Einsatz. Das Bundesmodell berücksichtigt verschiedene Komponenten für die Berechnung. Dazu gehören unter anderem die Grundstücksfläche, aber auch die darauf befindlichen Gebäude. Diese werden nach Art, Fläche und Alter bewertet. Das baden-württembergische Modell verzichtet auf die Gebäudekomponente. Daher ist es einfacher, transparenter und unbürokratischer.