Wie wird die Grundsteuer B in Baden-Württemberg berechnet?
Die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert und ergeben den Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. Für Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird die Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent verringert. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau und Kulturdenkmäler.
In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Beispiel
Grundstückseigentümerin S hat ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück. Der Bodenrichtwert beträgt zum 1. Januar 2022 250 Euro pro Quadratmeter. Der neue Hebesatz liegt bei 270 Prozent. Der neue Grundsteuerbetrag berechnet sich wie folgt:
Grundsteuerwert: 400 Quadratmeter x 250 Euro/Quadratmeter = 100.000 Euro
Grundsteuermessbetrag: 100.000 Euro x 0,91 Promille = 91 Euro
Grundsteuerbetrag: 91 Euro x 270 Prozent = 245,70 Euro
Grundstückseigentümerin S müsste somit für ihr Einfamilienhaus 245,70 Euro Grundsteuer pro Jahr bezahlen.