Warum wird eine Grundsteuer C eingeführt?
Viele Kommunen in Ballungsgebieten stehen vor einer großen Herausforderung: Einerseits benötigen sie Wohnraum, andererseits liegen geeignete Grundstücke brach, da der Wert von brachliegenden Grundstücken steigt. Diese Grundstücke werden deshalb häufig Objekt von Spekulationen.
Die Grundsteuer C soll diesem Problem entgegenwirken. Kommunen können für unbebautes Bauland einen höheren Hebesatz festlegen. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2025 eine Grundsteuer C einführt. Der Hebesatz beträgt 540 Prozent.
Welche Flurstücke von der Grundsteuer C betroffen sind, ist öffentlichen Bekanntmachung vom 17. Februar 2025 zu entnehmen, die unter www.tuebingen.de/bekanntmachungen abrufbar ist.