Nachweise und Nachweisverfahren
Nachweise und Nachweisverfahren
Die Betreuungsplätze werden nach Punkten vergeben. Um diese Punkte zu bekommen, muss man bei der ZAK Nachweise vorlegen. Familien mit einer höheren Punktzahl kommen zuerst zum Zug. Die meisten Punkte gibt es für die Beschäftigung der Eltern. Außerdem gibt es Punkte für besondere Bedarfe des Kindes oder eine Erkrankung der Sorgeberechtigten. Weitere Informationen: Vergaberichtlinien
Was zählt als Beschäftigung?
- jede nicht selbstständige Arbeit
- selbstständige/freiberufliche Tätigkeit
- Ausbildung
- Schule, Studium, Sprach- und Integrationskurse
- Arbeitssuche (Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit)
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II).
- außerdem: Pflegeperson/en nach § 19 SGB XI (Eigenbestätigung des zeitlichen Umfangs, belegbar durch Einstufung in Pflegegrad, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI, (Nicht-) Inanspruchnahme anderer Hilfen und Unterstützungen, zum Beispiel Pflegedienst
Keine Punkte gibt es für Minijobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Pflege von Angehörigen
Wer einen Angehörigen pflegt, kann diese Zeit mit dem Formular Bescheinigung über Pflegetätigkeit geltend machen. Die Punkte werden entsprechend der Regelung für die sonstigen Beschäftigungsverhältnisse vergeben beziehungsweise der sonstigen Beschäftigungszeit hinzugezählt.
Selbstständigkeit
Eltern mit einer selbstständigen Tätigkeit können für den Nachweis das Formular „Bescheinigung über die Beschäftigungssituation“ verwenden. Im Feld für Namen und Adresse des Arbeitgebers bitte den eigenen Namen und den des eigenen Unternehmens eintragen. Bitte zur Verdeutlichung „Eigenbescheid“ hinzufügen.
Studium oder Schulausbildung
Die Ausbildungszeiten an der Universität oder einer Schule werden wie die sonstigen Beschäftigungszeiten bewertet.
Wegezeiten
Hier ist die Zeit gemeint, die von der Wohnung zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz und zurück benötigt wird.
Nachweise
Es gelten ausschließlich die von der ZAK zur Verfügung gestellten und unterschriebenen Nachweisformulare. Die Formulare müssen zusammen mit dem Anmeldeformular hochgeladen werden.
Ganztagesplätze (erweitertes Angebot)
Plätze im erweiterten Angebot stehen Familien zur Verfügung, in denen beide Elternteile länger als bis 14 Uhr beschäftigt sind. Auch Familien, in denen beide Sorgeberechtigte durch Krankheit dauerhaft an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, können einen solchen Platz bekommen. Alleinerziehende sind diesen Familien gleichgestellt.
Sprachförderbedarf
Für Kinder ab drei Jahren gibt es einen Zusatzpunkt, wenn zu Hause kein oder nur wenig Deutsch gesprochen wird. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, ein Häkchen auf dem Anmeldeformular genügt.