Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn
Der Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn in Tübingen fand parallel zur Bundestagswahl am 26. September 2021 statt. Die Fragestellung lautete: „Soll in Tübingen die Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckaralb gebaut werden?“ Die Mehrheit der gültigen Stimmen (57,39 Prozent) entfiel auf Nein.
Die Zahl der gültigen Nein-Stimmen beträgt mindestens 20 Prozent (= 13.756) der Stimmberechtigten. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist rechtskräftig und damit nach den Vorschriften der Gemeindeordnung bindend. Es kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert werden.
Teilnehmen konnte, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutsche_r im Sinne von Artikel 116 I Grundgesetz oder EU-Bürger_in ist, seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Tübingen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz).
Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn
Weitere Informationen
- Informationsbroschüre
- www.tuebingen.de/regional-stadtbahn
- www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/117/2021
Nachwahlbefragung
Um mehr über die individuellen Gründen zu erfahren, die zum Abstimmungsergebnis geführt haben, wurde im Dezember 2021 eine repräsentative Nachwahlbefragung durchgeführt. Mit der Erstellung des Fragebogens und der wissenschaftlichen Auswertung der Umfrage hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Fraktionen des Gemeinderats das renommierte Institut für Demoskopie Allensbach beauftragt.