Gibt es Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen?
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Hechinger Eck Nord“ befindet sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich der vielbefahrenen Bundesstraße B27. Aus diesem Grund ist an der geplanten Wohnbebauung mit erhöhten verkehrsbedingten Belastungen durch Lärm und Abgase zu rechnen.
Im Textteil und in der Begründung des Bebauungsplans wird auf Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen hingewiesen. Diese sind sowohl bei der Grundrissgestaltung als auch bei der Materialwahl zu beachten.
Als Planungshilfe für Bauinteressierte und Planende hat die Firma Accon GmbH im Auftrag der Stadtverwaltung eine weiterführende Stellungnahme zum Umgang mit den Lärmbelastungen erstellt. Die Untersuchung führt zahlreiche aktuelle bauliche Lärmschutzmaßnahmen auf und bewertet diese.
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Stellungnahme zum baulichen Schallschutz
Karte:
Lärmpegelbereiche zum Bebauungsplan Hechinger Eck Nord