Wie hoch darf das Gebäude sein und welche Dachformen sind möglich?
Die maximal zulässige Gebäudehöhe (GHmax) kann aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans entnommen werden. Die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse darf nicht überschritten werden. Diese wird im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes in römischen Ziffern angegeben und liegt in Baufeld B und C zwischen III und VI. Alle Höhen beziehen sich auf das Tübinger Höhensystem. Die Dachform ist als Flachdach mit einer Dachneigung von 0 bis 5 Grad festgesetzt.