Welche Flächen des Grundstückes darf man überbauen?
Im Bebauungsplan ist ein Baufenster festgesetzt. Das Baufenster besteht aus der blau umrandeten Fläche. Die blaue Linie ist die Baugrenze. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze darf maximal gebaut werden. Überschreitungen sind im festgesetzten Maß zulässig. Sie müssen aber nicht bis zu dieser Grenze bauen, weniger ist auch möglich.
Zusätzlich ist im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt. Sie legt fest, wie viel der Grundstücksfläche maximal überbaut werden darf. In den Baufeldern B und C beträgt die GRZ 0,8. Das bedeutet, Sie dürfen 0,8 von 1, also maximal 80 Prozent Ihres Grundstücks überbauen.
Die hier festgesetzten Baufenster dürfen regelmäßig voll überbaut werden. In bestimmten Bereichen, die im Bebauungsplan gekennzeichnet sind, darf die Baugrenze ab dem ersten Obergeschoss durch Balkone und Erker überschritten werden.