Steuerbonus bei Sanierung
Um die energetische Sanierung von selbst genutzten Wohngebäuden noch attraktiver zu machen, hat der Bund zum 1. Januar 2020 die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) beschlossen, die spezielle Steuererleichterungen vorsieht. Die Steuererleichterungen richten sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die das Haus zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Konkret stellt die Förderung einen über drei Jahre gewährten Steuerbonus dar. Die steuerliche Ermäßigung kann nicht mit der Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln kumuliert werden.
Gefördert werden unterschiedliche bauliche Energieeffizienzmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Die genauen Fördervoraussetzungen sind den technischen Mindestanforderungen der ESanMV sowie dem Paragraph 35c Einkommenssteuergesetz (EStG) zu entnehmen.