Es kann nicht vorausgesagt werden, bis zu welchem Datum die Antragstellung möglich sein wird. Förderanträge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden oder solange das Online-Antragsformular zur Verfügung steht.
Der Auszahlungsantrag im 2-stufigen Verfahren und alle notwendigen Nachweise müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
Die Vergabe von Fördermittel erfolgt im Windhundprinzip; also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen (Datum und Uhrzeit).
Fördermittel können nur bewilligt werden, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind begrenzt.