Pfalzgrafen und Herzöge
Die Pfalzgrafen von Tübingen
Wie bei anderen „ingen-Orten“ weist der Name Tübingen darauf hin, dass die Siedlung vor etwa anderthalb Tausend Jahren von den Alamannen gegründet worden ist. Schriftlich erwähnt wird der Ort allerdings erst zum Jahr 1078, als in der Zeit des Investiturstreits König Heinrich IV. nach seinem Canossa-Gang die Burg Tübingen, das „castrum Alemannorum, quod Twingia vocatur“, belagerte.
Nach dieser Burg nannten sich ihre Erbauer, die Grafen des Nagoldgaues, Grafen von Tübingen, die in der Mitte des 12. Jahrhunderts die Pfalzgrafenwürde, das Stellvertreteramt des Herzogs von Schwaben, erwarben. Unter ihnen erlebte Tübingen eine erste große Blüte. Aus dem Dorf wird eine Stadt: 1191 werden neben dem Pfarrer auch Kaufleute erwähnt, um 1204 besitzt man einen Galgen, Merkmal der hohen Gerichtsbarkeit, um 1231 endlich wird Tübingen als civitas, also als Ort mit Stadt- und Bürgerrecht, bezeichnet. Wenige Jahre später sind dann auch die Stadtmauern bezeugt. Der „Tübinger Pfennig“, eine in der Stadt geschlagene Münze, Tübinger Maße und Gewichte fanden eine weite Verbreitung.
Die Herzöge Württembergs
Der Untergang des staufischen Hauses brachte den Pfalzgrafen von Tübingen einen Verlust ihrer politischen Macht und leitete einen raschen wirtschaftlichen Niedergang ein, so daß sie 1342 gezwungen sind, ihre namengebende Stadt Tübingen an die Grafen von Württemberg zu verkaufen. Von nun an ist die Geschichte Tübingens eingebettet in die Geschichte Württembergs.
Nach Stuttgart war Tübingen gemessen an der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft für Jahrhunderte die zweitgrößte Stadt des Landes, die bei der Errichtung des Herzogtums Württemberg 1495 auch zweite Residenz- und Hauptstadt wurde. Ihre politische Rolle zeigte sich deutlich, als die Tübinger städtische „Ehrbarkeit“ 1514 dem Herzog Ulrich von Württemberg im Zusammenhang mit dem „Remstalaufstand“ in dem sogenannten Tübinger Vertrag wichtige Grund- und Menschenrechte abgewann.