Solarenergie im Außenbereich – Untersuchung gibt Auskunft über Eignung von Flächen
Mit den Solarparks „Lustnauer Ohren“ und „Traufwiesen“ hat die Universitätsstadt Tübingen bereits zwei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet realisiert. Freiflächen-Photovoltaikanlagen zählen wie Solarthermie-Anlagen, Photovoltaik-Thermie-Anlagen und Agri-Photovoltaik-Anlagen zu sogenannten Solarenergieanlagen.
Um herauszufinden, welche Freiflächen im Gemeindegebiet sich ebenfalls für Solarenergieanlagen eignen, hat die Stadtverwaltung eine Untersuchung durchgeführt, welche bestehende rechtliche und raumwirksame Hürden für die Entwicklung von Solarenergieanlagen aufzeigt und einstuft. Das Ergebnis dient als Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Entwicklungsgesellschaften, beim Ausbau weiterer Solarenergieanlagen.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet. Betrachtet werden zusammenhängende Flächen ab einem Hektar Größe. Nicht mit einbezogen wurden Siedlungs-, Verkehrs- und Waldflächen. Von den untersuchten 2.480 Hektar Fläche, weisen circa 270 Hektar Fläche geringe und mittlere Hürden zur Entwicklung von Solarenergieanlagen auf. Die restlichen 2.210 Hektar Fläche sind jedoch mit mittelhohen bis hohen Hürden belegt, wodurch die Realisierung von Solarenergieanlagen erschwert wird. Beispiele für diese Hürden sind Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete der Zone I oder regionale Vorranggebiete für die Landwirtschaft.
Bei der Untersuchung unberücksichtigt blieben Faktoren wie Solarertrag, Wirtschaftlichkeit oder Eigentumsverhältnisse der Flächen. Hierdurch könnten sich weitere Hürden für die Entwicklung ergeben. Weiterhin sind unter anderem die Belange des Artenschutzes im Einzelfall zu prüfen.
Weitere Informationen:
Vorlage Solarenergieanlagen im Außenbereich