Fachabteilung Stadtplanung
Die Fachabteilung Stadtplanung erarbeitet Grundlagen und erstellt Konzepte zur Stadt- und Landschaftsentwicklung. Auf diesen Grundlagen basieren Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, städtebauliche Einzelplanungen und vieles mehr, das von der Fachabteilung erarbeitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der Innenentwicklung. Außerdem fertigt die Fachabteilung immer wieder Berichte zu Einzelthemen an.
Denkmalpflege, Stadtgestaltung und Landschaftsplanung sind weitere wichtige Bausteine der Stadtentwicklung. Für die Umsetzung und Abrechung von Ausgleichsmaßnahmen wurde eine „Konzeption zur Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung Tübingens“ erarbeitet und 2001 vom Gemeinderat verabschiedet. Die dafür notwendigen Landschaftsentwicklungsplanungen, die die Grundlage für ein Maßnahmenkataster im Sinne des Ökokontos dienen, gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Fachabteilung.
Für die Betreuung der Stadt- und Ortsteile sind unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung zuständig (siehe Plan).
Mehr dazu: www.tuebingen.de/stadtplanung
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Stadtplanung
Hausadresse:
Brunnenstraße 3
72074
Tübingen
Im Stadtplan anzeigen
Postadresse: Postfach 2540
72015
Tübingen
Telefon 07071 204-2776
Telefax 07071 204-42061
E-Mail stadtplanungtuebingen.de
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Leitung
Vorzimmer, Allgemeine Auskünfte
Laufende Verfahren, Planungsrecht
Denkmalpflege
Gestaltungsbeirat
Städtebauliche Planungen
Ansprechperson finden
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse.
Zuständigkeitsbereiche im Stadtplan anzeigen
Um Ihre Ansprechperson zu finden, geben Sie bitte Ihre Adresse ein:
Stadtbildsatzung, Ortsbildsatzungen
Förderung der Orts- und Stadtbildpflege durch Zuschüsse
Förderung der Beseitigung von Graffiti
Freiraumplanung, Öffentlicher Raum
Landschaftsplanung
Förderung der Sanierung von Trockenmauern
Zeichnung
Betreute Verfahren
- Förderung der Beseitigung von Graffiti
- Förderung der Orts- und Stadtbildpflege durch Zuschüsse
- Förderung der Sanierung von Trockenmauern
- Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung