Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen
Das Verfahren zur Überprüfung der Straßennamen war mehrstufig: Zunächst wurden alle 1.059 Tübinger Straßennamen einer kursorischen Gesamtbetrachtung unterzogen. 18 kritische Biografien wurden wissenschaftlich bearbeitet und von einer Expert_innenkommission anhand eines Bewertungsschemas beurteilt. Über diese 18 Namen hinaus nahm der Vorsitzende der Kommission, Privatdozent Dr. Johannes Großmann, eine kursorische Prüfung von 69 weiteren Straßennamen vor.
Der Bericht der Kommission und die Empfehlungen an den Gemeinderat bzw. die Ortschaftsräte wurden am 9. Januar 2023 im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde in den Gremien das weitere Vorgehen diskutiert.
Die Kommission empfahl dem Gemeinderat bzw. den Ortschaftsräten folgende Straßen zur Umbenennung:
- Albrecht-Straße (Albrecht von Württemberg), Südstadt
- Karl-Brennenstuhl-Straße, Pfrondorf
- Eduard-Haber-Straße, Lustnau
- Lämmleweg (August Lämmle), Hirschau
- Niethammerstraße (Emil Niethammer), Nordstadt
- Noldeweg (Emil Nolde), Kilchberg
Folgende Straßen sollten, zusätzlich zu den bereits gekennzeichneten Straßen, nach Auffassung der Kommission mit einem Knoten gekennzeichnet werden:
- Clara-Zetkin-Straße, Herrlesberg
- Doblerstraße (Theodor Dobler), Österberg
- Ludwig-Krapf-Straße, Lustnau
Der Kommission unter der Leitung von Privatdozent Dr. Johannes Großmann (Seminar für Zeitgeschichte, Universität Tübingen) gehörten an:
- Prof. Dr. Bernd-Stefan Grewe, Institut für Geschichtsdidaktik und Public History, Universität Tübingen
- Dr. Regina Keyler, Leiterin des Archivs der Universität Tübingen
- Prof. Dr. Silke Mende, Historisches Seminar, Neuere und Neueste Geschichte, Universität Münster
- Prof. Dr. Roland Müller, ehemaliger Leiter des Stadtarchivs Stuttgart
- Prof. Dr. Boris Nieswand, Institut für Soziologie, Universität Tübingen
- Udo Rauch, Leiter des Stadtarchivs Tübingen
Ein Mitglied der Kommission, Stadtarchivar Udo Rauch, gab ein Sondervotum ab und sprach sich aus generellen Gründen gegen Umbenennungen aus, war aber mit der Vorgehensweise der Kommission und deren wissenschaftlichen Ergebnissen einverstanden. Das Sondervotum ist dem Bericht der Kommission beigelegt.