Aberkannte Ehrenbürgerwürden
Die Universitätsstadt Tübingen kann auf Beschluss des Gemeinderats Personen, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Auf der Liste der Tübinger Ehrenbürgerschaften fanden sich aber auch Personen, die nach den heutigen Maßstäben das Ehrenbürgerrecht nicht mehr verdienen; das sind insbesondere jene, die im nationalsozialistischen Unrechtsstaat Schuld auf sich geladen haben.
Die Stadtverwaltung hat sich gemeinsam mit dem Gemeinderat ihrer Verantwortung gestellt und einige dieser Ehrenbürgerschaften in teils aufwändigen Verfahren und Diskussionen überprüft. Drei Personen wurde daraufhin diese Würde entzogen. Ihre Namen wurden auf der Liste der Tübinger Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger entsprechend gekennzeichnet. Die Ehrenbürgerschaften wurden auf diese Weise nicht einfach gestrichen, sondern im Sinne einer kritischen – nicht abgeschlossenen – Auseinandersetzung und Aufklärung öffentlich bewusstgemacht.